Staatliche Repression hat viele Gesichter
Politische Repression gegen radikale Linke gehört seit der Gründung der BRD zu ihrer Staatsdoktrin. Damit setzt sie die repressive Politik ihrer Vorgängerstaaten fort, die sich von den Bismarckschen Sozialistengesetze bis hin zur politischen Justiz der Weimarer Republik zieht und während des Faschismus ihren blutigen Höhepunkt fand.
Politische Repression beginnt allerdings nicht erst mit gezielten Todesschüssen oder Isolationshaft, sie beginnt auch nicht erst mit Organisationsverboten und 129a-Prozessen.
Zunehmende Überwachung durch politische Polizei und Geheimdienste, Erfassung in politischen Karteien, Gen-Analysen, Reisebeschränkungen oder Berufsverbote gehören für viele Linke zu ihrem politischen Alltag.
"Unsere Unterstützung gilt denjenigen, die wegen ihrer politischen Betätigung ihren Arbeitsplatz verlieren, Berufsverbot erhalten, vor Gericht gestellt und zu Geld- und Gefängnisstrafen verurteilt werden oder sonstige Nachteile erleiden."
Getroffen werden Einzelne - gemeint sind wir alle!
Staatliche Angriffe auf Einzelne dienen dazu, sie stellvertretend für Viele anzugreifen, und sollen sie davon abhalten, sich weiterhin zu organisieren und Widerstand zu leisten. Durch öffentliche Diffamierung sollen Linke diskreditiert und politisch isoliert werden. Die offene Repression hat das Ziel, Gruppen und Organisationen in ihrer Öffentlichkeitswirksamkeit handlungsunfähig zu machen. Gleichzeitig wird versucht, Kämpfe und Inhalte durch die Kriminalisierung zu entpolitisieren und Solidarisierung zu verhindern.
Die Rote Hilfe setzt gegen das staatliche Konzept der Isolation die Solidarität der Linken. Sie versteht sich als linke Schutz- und Hilfsorganisation, die von dem Gedanken ausgeht, dass es für die Linke im Kampf gegen staatliche Repression notwendig ist, sich gemeinsam, über alle Partei- und Organisationsgrenzen und über ideologische Differenzen hinweg, zu solidarisieren und zu organisieren.
Mit dieser Aufgabe verstehen wir uns weder als karitative Einrichtung noch als Rechtsschutzversicherung. Die Rote Hilfe ergreift Partei für die durch Repression bekämpfte Linke. Dabei wird kein Unterschied gemacht, welche Politik von welcher Gruppe verfolgt wird oder welche Mittel gegen diese angewandt werden. Dieses strömungsübergreifende Prinzip bedeutet beileibe nicht, dass die Rote Hilfe unpolitisch wäre. Sie leistet vielmehr auf ihre Weise politische Arbeit im Kampf gegen staatliche Repression, indem sie durch organisierte Solidarität dazu beiträgt, dass Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen ihren Kampf auch weiterhin führen können.
Arbeitsfelder der Roten Hilfe
Die Arbeit der Roten Hilfe erstreckt sich auf verschiedene Bereiche:
- Mit Öffentlichkeitsarbeit und Presseerklärungen setzen wir der staatlichen Diffamierungs- und Desinformationspolitik etwas entgegen.
- Wir geben Flugblätter und Informationsbroschüren zu verschiedenen Anlässen und Fragestellungen heraus.
- Mit Rechtshilfeinformationen, Aufklärungsarbeit und Kampagnen - z. B. zum Thema Aussageverweigerung - versuchen wir schon im Voraus dafür zu sorgen, dass dem Staatsapparat möglichst wenige Angriffsflächen geboten werden.
- Wir unterstützen von politischer Repression Betroffene ganz praktisch, indem wir solidarische AnwältInnen vermitteln sowie Prozesse vorbereiten und begleiten.
- Eine wichtige Aufgabe der Roten Hilfe bleibt die materielle Unterstützung bei Anklagen und Prozessen. Unsere Mitgliedsbeiträge verwenden wir zum größten Teil für die Übernahme von Prozess- und Anwaltskosten.
Für diese Arbeit brauchen wir eure inhaltliche Mitarbeit oder auch nur eure finanzielle Unterstützung!
Um nähere Informationen über die Rote Hilfe zu erhalten, um Kontakt zu eurer nächstgelegenen Ortsgruppe zu erhalten oder um Mitglied der Roten Hilfe zu werden, wendet euch an die
Bundesgeschäftsstelle der Roten Hilfe
Postfach 3255
37022 Göttingen
Fax 0551/7708009
Im Netz findet ihr uns unter: www.rote-hilfe.de
Aussageverweigerung
Wer zum Teufel sind Anna und Arthur?
Ganze Generationen von PolitaktivistInnen sind mit dem Slogan 'Anna und Arthur halten's Maul!' aufgewachsen. Er wurde auf Aufklebern und Plakaten verbreitet und war mit dem Zusatz versehen: 'Keine Aussagen bei Bullen und Staatsanwaltschaft!'.
Jüngere GenossInnen wissen häufig weder mit dem Slogan noch mit dem dahinterstehenden Inhalt etwas anzufangen. Und das, obgleich die Repression gegen Linke in der BRD beileibe nicht abgenommen hat. Da wo das Prinzip 'Aussageverweigerung' überhaupt noch in den Köpfen ist, ist es nicht unumstritten: Die AutorInnen des Schwerpunkt-Themas in der März-Ausgabe der Contraste etwa wollen sich "einen anderen Umgang nicht verbieten" lassen. Grund genug, den Umgang mit staatlichen Verfolgungsbehörden wieder einmal genauer ins Visier zu nehmen.
Um es gleich vorwegzunehmen: Das 'Top-Konspi-Gehabe' einiger (vornehmlich Szene-) Linker hat tatsächlich oft genug lächerliche Züge. Vermutlich kennen die meisten Beispiele wie das Folgende: Beim Flugblätterverteilen gegen die NATO-Kriege dreht sich ein Student plötzlich um und rückt sich die Sonnenbrille zurecht. Nach dem Grund gefragt, stellt sich heraus, dass gerade KommilitonInnen von ihm vorbeigegangen sind. Geschenkt – was wäre das für ein lächerlicher Kommunist (oder auch: was wäre das für eine Anarchistin, ein Sozialist etc.pp.), dessen Nachbar nicht wissen darf, dass er Kommunist ist?
Richtig ist auch, dass eine Atmosphäre allseitiger Anonymität ein perfektes Biotop nicht nur für Kurzzeit- oder Pubertätslinke, sondern auch für Spitzel bietet.
Die Kampagne für Aussageverweigerung zielt aber nicht auf solch wichtigtuerische Geheimniskrämerei ab, sondern auf einen angemessenen Umgang mit staatlichen Repressionsinstanzen – konkret sind das Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Geheimdienste (in erster Linie ist das in unserem Fall der Verfassungsschutz).
Ein politisches Strafverfahren nimmt in der Regel für die Betroffenen seinen Anfang mit der Ladung zur Vernehmung bei der Polizei, meist in Gestalt des Dezernats Staatsschutz. Der Staatsschutz ist nicht zu verwechseln mit dem Verfassungsschutz! Letzterer ist ein Geheimdienst mit den entsprechenden Befugnissen, ersterer ist juristisch nichts weiter als ein besonderes Dezernat der Kriminalpolizei. Niemand ist dazu verpflichtet, auf diese Ladung zu reagieren. Es empfiehlt sich auch, das nicht zu tun. Das hat juristische und politische Gründe.
Zunächst einmal zu den juristischen: Alles, was bei der Polizei gesagt wird, kann als Beweismittel in einen künftigen Prozess eingeführt werden. Niemand ist gezwungen, der Polizei bei ihrer 'Arbeit' auch noch zu helfen. Später ist noch genügend Zeit, das Vorgehen mit einem solidarischen Anwalt, mit anderen Beteiligten, aber auch nicht zuletzt mit GenossInnen noch einmal in Ruhe durchzugehen. Wir sollten uns nichts vormachen: Ein Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren ist das ureigenste Terrain des Staates – nicht das unsere. In aller Regel sind wir im Konflikt mit der Justiz auf die Hilfe von Menschen angewiesen, die dafür ausgebildet sind und/oder über Erfahrung – oder auch nur einen nüchternen Blick von außen – verfügen. Der schnellstmögliche Kontakt mit einer Antirepressionsgruppe hat aus unserer Sicht daher überhaupt nichts zu tun mit einer 'Auslieferung an anonyme und mächtige Instanzen', wie das von den AutorInnen des 'Hoppetosse-Netzwerks' suggeriert wurde. Entscheidend bleibt letzten Endes die Diskussion mit dem eigenen politischen Zusammenhang.
Es gibt keine 'unbedenklichen' Aussagen
Für die Verfolgungsbehörden – und da muss man ihnen gar keine besonderen politischen Motive unterstellen – ist das, was auf ihrem Schreibtisch liegt ein Fall, der bearbeitet werden muss. Das bedeutet im Konkreten: Ein Täter oder eine Täterin müssen her! Die wiederum müssen aus einem Kreis von Verdächtigen herausgefiltert werden. Das bedeutet auch, dass Aussagen, die mich 'nur' entlasten, den Kreis der Verdächtigen kleiner machen.
Solidarisches Verhalten kann in einem solchen Fall nur so aussehen: Die Bullen machen ihren Job und von uns bekommen sie dabei keinerlei Hilfe, auch wenn das bedeutet, nicht sofort mit 'entlastendem Material' rauszurücken.
Damit ist eigentlich schon die politische Dimension der Aussageverweigerung angesprochen. Repression zielt darauf, GenossInnen einzuschüchtern und zu isolieren. Getroffen werden dabei Einzelne – gemeint ist eine ganze politische Bewegung. Der Umgang mit Repression sollte von uns daher so bestimmt werden, dass wir solidarisch und kollektiv reagieren. Es geht bei einem Verfahren nicht nur darum, ein Übel, das nun mal eineN EinzelneN getroffen hat, abzuwehren, sondern darum, einen Angriff auf eine gemeinsame Bewegung auch gemeinsam zu beantworten. 'Kreative' oder 'spontane' Reaktionen haben bei einem solchen Vorgehen keinen Platz.
Und, auch wenn das im Einzelfall bitter für den oder die BetroffeneN sein mag: Auch wenn wir im Umgang mit der Justiz natürlich bestrebt sind, Schaden von den einzelnen Betroffenen abzuwenden, kann das für einen politisch denkenden und handelnden Menschen nicht das einzige oder das oberste Ziel sein. An diesem Punkt kommen wir oft in Konflikt mit nicht so stark politisch denkenden AnwältInnen. Nicht nur deswegen ist es wichtig, VerteidigerInnen zu finden, die bereit sind, sich in einem Prozess auf politische Prinzipien einzulassen. (Die Rote Hilfe bemüht sich, solche AnwältInnen zu vermitteln.)
Nicht zuletzt wird mit der Aussageverweigerung ein politisches Signal gegen den Verfolgungswillen des Staates gesetzt. Behörden, deren primärer Zweck die Kriminalisierung und Einschüchterung politischen Widerstandes ist, können mit keiner irgendwie gearteten Zusammenarbeit mit uns rechnen. Dabei geht es nicht nur um eine Frage der politischen Positionierung, sondern eine solche Haltung hat auch ganz praktische Konsequenzen: JedeR, die oder der schon einmal verhaftet wurde, wird bestätigen können, dass mensch am Schnellsten wieder draußen ist, wenn die Bullen ausschließlich das erfahren, was ohnehin im Personalausweis zu sehen ist. Sobald (auch unbedeutend erscheinende) weitere Aussagen gemacht werden, ist ein Signal gesetzt, das die Polizei weiter nachhaken lässt – mit der Konsequenz, dass mensch unter Umständen noch tagelang weiter festgehalten wird.
Aber auch innerhalb der radikalen Linken ist die Symbolwirkung der Aussageverweigerung immens wichtig: Die Entscheidung, ob mit staatlichen Verfolgungsinstanzen zusammengearbeitet wird, kann eben nicht in das subjektive Ermessen der Betroffenen gestellt werden. Die Vorstellung, mit den Repressionsbehörden 'spielen' zu können, ist bestenfalls eine Traumtänzerei. Für eine sich solidarisch verstehende Bewegung kann es keine Zusammenarbeit mit Institutionen geben, deren Zweck eben die Verfolgung dieser Bewegung ist. Das bedeutet im Klartext: Keine Aussagen bei Staatsanwaltschaft und Polizei.
Für eine Vorladung als Zeuge bei der Polizei gilt alles zuvor Gesagte uneingeschränkt. Die Polizei hat keinerlei Recht zur Erzwingung von Zeugenaussagen. Wir sollten den Teufel tun und ihnen dabei noch entgegenkommen.
Ein wenig anders sieht es bei der Vorladung zur Staatsanwaltschaft aus. Menschen, die sich auch hier konsequent solidarisch verhalten (und das kann in letzter Konsequenz nur heißen: keine Aussagen!), kann unter Umständen monatelange Beugehaft drohen. Wenn es zur Androhung einer solchen Maßnahme kommt, ist es dringend geboten, umgehend nicht nur Kontakt zu einem Rechtsanwalt, sondern auch zu einer Antirepressionsgruppe zu suchen.
Wie bereits erwähnt, ist der Verfassungsschutz (VS) ein Geheimdienst und arbeitet dementsprechend mit 'geheimdienstlichen Mitteln'. Dazu gehören insbesondere Observationsmethoden, die der Polizei verwehrt sind, und das Anwerben und der Einsatz von 'Informanten' – also der Versuch, Denunzianten und Spitzel in der Szene zu platzieren.
Das ist natürlich besonders ärgerlich, weil der VS versucht, an den Schwachstellen von Einzelnen anzusetzen – seien es psychologische (z.B. Profilierungssucht, übertriebene Ängstlichkeit....) oder materielle (drohende Verfahren, finanzielle Probleme...).
Unsere wirksamste Waffe dagegen ist ein offener, solidarischer und überlegter Umgang miteinander. Das eingangs erwähnte Top-Konspi-Gehabe ("am besten soll niemand von den GenossInnen etwas über mein Privat- und Berufsleben wissen"), aber auch Spitzelparanoia schaffen eine Atmosphäre des Misstrauens, die den GeheimdienstlerInnen nur zu gelegen kommt.
Wer wird angequatscht und warum?
Vorweg sei gesagt, dass jedeR, die/der politisch aktiv ist, von diesen Behörden angesprochen werden kann. Das ist also erst mal nichts Tragisches und nichts, wofür mensch sich schämen müsste. Wichtig ist nur, dass diese Vorfälle - aus Angst vor den Reaktionen anderer beispielsweise - nicht verschweigen werden. Angesprochen werden oft sehr junge Menschen, die das erste Mal politisch aufgefallen sind. Diese Personen wurden also nicht „ausgewählt", weil sie einen so tiefen Einblick in die politisch arbeitenden Gruppen haben, sondern weil sie Kontakte zu der so genannten „Szene" haben und auf Grund ihres Alters und ihrer politischen Erfahrung eine Zusammenarbeit nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Bei Menschen, die schon längere Zeit politisch aktiv sind, ist die Funktion des VS ja meistens bekannt, und eine Zusammenarbeit somit von Anfang an tabu. Diese Menschen lassen sich meistens nicht durch Drohungen unter Druck setzen und reagieren auch weniger auf Geldangebote, auch wenn diese oft sehr verlockend klingen. (Das heißt aber wiederum nicht, dass es ausgeschlossen ist, dass „ältere" PolitaktivistInnen zur Mitarbeit aufgefordert werden; dies ist durchaus schon vorgekommen - auch im Wissen, nichts erreichen zu können.)
Solche unerwünschten Besuche oder Anquatschen haben hauptsächlich zwei Ziele:
1. Bestimmte Leute sollen zu einer Mitarbeit mit der jeweiligen Behörde bewegt werden, damit diese an Informationen über die „Szene", politische Aktivitäten, Einzelpersonen und Gruppen kommt. Dies kann einerseits damit versucht werden, die Leute auf Grund ihres politischen Engagements einzubeziehen (z. B. mit folgender, staatlich verordneter „Antifaschismus"-Floskel: „Du bist doch bei der Antifa, und wir haben genauso etwas gegen Neonazis..."). Am Häufigsten wird den Angesprochenen aber Geld für ihre Mitarbeit angeboten, oder es werden Leute, die selbst mit Ermittlungsverfahren verfolgt werden, mit diesen erpresst (z. B.: „Du hast doch noch ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz offen! Wenn Du mit uns zusammenarbeitest, können wir schon schauen, dass es eingestellt wird...").
2. Die angesprochenen Leute sollen eingeschüchtert werden. Abgesehen davon, dass sich alle erst mal die Frage stellen, warum gerade sie ausgewählt wurden, stellt sich dieser Druck gerade bei Menschen, die noch bei ihren Eltern wohnen, als sehr effektiv dar. Selbstverständlich werden auch die politisch arbeitenden Gruppen und Personen dadurch stark behindert, weil sie einen großen Teil ihrer Zeit mit dem Umgang mit solchen Situationen verwenden müssen.
Neben einigem Wissen über die jeweilige „Szene" und deren Mitglieder verfügt der VS häufig auch über Informationen aus dem privaten Bereich, die dann in Gesprächen gezielt preisgegeben werden. Auch dadurch fühlen sich die Menschen unter Druck gesetzt, da sie mit der Tatsache konfrontiert werden, wie viel der VS denn über sie Bescheid weiß.
Was tun, wenn mir so etwas passiert?
Anquatsch- und Einschüchterungsversuche finden fast überall in der BRD statt. Passieren kann es jedem/r von uns - wichtig ist nur, wie wir uns danach verhalten!
Für den Fall, dass jemand vor der Haustür steht und sich als Mitarbeiter des VS (meist ganz unverfänglich: "Ich arbeite beim Innenministerium...") vorstellt, ist das Wichtigste, sich auf gar keinen Fall auf ein Gespräch mit ihm einzulassen. Auch wenn es verlockend scheint, in einem Gespräch etwas von den Geheimdienstfuzzis zu erfahren, geht mensch damit immer ein Risiko ein, mehr zu sagen, als mensch eigentlich will. Diese Leute sind für solche Gespräche ausgebildet worden. Es geht hier nicht darum, Verfassungsschützer zu bedrohlichen Übermenschen aufzubauen – selbstverständlich machen sie häufig Fehler (wie schon der Presse zu entnehmen ist, stellen sie sich dabei häufig sogar unglaublich blöd an...) -, aber die Vorstellung, als EinzelneR mal eben etwas über die Arbeit eines Geheimdienstes herauskriegen zu können, ist bestenfalls naiv und wir sollten sie besser in der Welt der schlechten Agentenfilme belassen, wo sie hingehört.
Das heißt natürlich nicht, dass es nicht sinnvoll sein kann, nach eingehender gemeinsamer Diskussion mit GenossInnen und z. B. der nächstgelegen Ortsgruppe der Roten Hilfe zu versuchen, bei einem Folgedate z. B. ein Foto von dem Anwerber zu machen. In jedem Fall ist es nach solch einem Vorfall wichtig, sich so schnell wie möglich mit GenossInnen in Verbindung zu setzen und ihnen von der Sache zu erzählen. In einer solidarischen Atmosphäre unter GenossInnen sollte es dabei auch möglich sein einzugestehen, wenn bei der Begegnung Fehler gemacht wurden (z. B. wenn der Typ doch etwas erfahren hat...).
Wenn andere da sind, die einen unterstützen können, ist alles nur noch halb so schlimm. Sinnvoll ist auch, so bald wie möglich ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen, in dem alles aufgezeichnet wird, was dir zu der Begegnung einfällt (z. B. Aussehen, Merkmale, Sprache des/r Schnüfflers/erin, über was gesprochen wurde, Uhrzeit,...). Auch die umgehende Kontaktaufnahme mit einer Anti-Repressionsgruppe, die mit solchen Sachen Erfahrungen hat und mit Rat und Tat zur Seite stehen kann, ist unbedingt anzuraten.
Übertriebene Vorsicht oder gar Verfolgungswahn bei der politischen Arbeit sind genau so schädlich wie Arglosigkeit und Naivität. Unbewiesene Spitzelvorwürfe und Gerüchte können der politischen Arbeit und der Bewegung genau so schaden und sind um keinen Deut besser als Spitzeltätigkeiten selber. Angst vor totaler Überwachung, vor Spitzeln und Provokateuren lähmt und passt sich nahtlos ein ins Konzept polizeilicher und geheimdienstlicher Zersetzungsarbeit. Bei Anwerbeversuchen des VS mit Erpressungen, Geldangeboten und sonstigen Versprechungen gilt als oberster Grundsatz, sich nicht auf Gespräche einzulassen, nichts zu unterschreiben und den Vorfall öffentlich zu machen - denn die „Geheimen Dienste" fürchten nichts mehr als die Öffentlichkeit! Wer einen solchen Anwerbeversuch öffentlich gemacht hat, wird bestätigen können, wie schnell die Werber wie vom Erdboden verschluckt sind.
Anna und Arthur halten immer noch das Maul!
Die Rote Hilfe ist nach wie vor der Ansicht, dass Aussageverweigerung der einzig angemessene Umgang mit Repressionsbehörden ist und diese Frage nicht allein in das Ermessen des Einzelnen gestellt werden kann, sondern eine klare Forderung der Solidarität ist. Deshalb lehnen wir es auch ab, Menschen mit Strafverfahren zu unterstützen, die sich bewusst über dieses Prinzip hinwegsetzen. Dabei geht es nicht um Prinzipienreiterei oder um die 'reine Lehre', sondern um solidarisches Verhalten innerhalb der Linken und um den Schutz unserer Strukturen. Wir werden auch weiterhin daran arbeiten, dass sich in der Linken Aussageverweigerung als klarer Grundsatz im Umgang mit den staatlichen Verfolgungsinstanzen durchsetzt.
Michael Csaszkóczy
Rote Hilfe Ortsgruppe Heidelberg und Mitglied des Bundesvorstands der Roten Hilfe
DNA-SPEICHERUNG
DNA-Dateien wachsen schnell!
Die Einführung einer Gendatei wurde vor über zwei Jahren gesetzlich geregelt, als mehrere aufsehenerregende Sexualstraftaten ins Interesse von SensationsjournalistInnen gelangten. PolitikerInnen fast aller Parteien und SicherheitspraktikerInnen nutzten die massenmedial aufgeheizte Stimmungslage und priesen die DNA-Analyse als Wundermittel gegen Sexualstraftaten an. 16.000 Männer zwischen 18 und 32 Jahren waren zur Abgabe einer „freiwilligen Speichelprobe" aufgefordert worden, zum damaligen Zeitpunkt ohne jegliche gesetzliche Grundlage. Bedenken von DatenschützerInnen vor der Einführung des „gläsernen Menschen" wurden durch die entstandene Lynchstimmung zunichte gemacht.
Jetzt zeigt sich auch in der Praxis der Behörden, dass die damalige gesellschaftliche Stimmung nur eine willkommene Möglichkeit war, die gesetzlichen Befugnisse des Sicherheitsapparates auszuweiten.
Die Strafprozessordnung (StPO) sieht im §81g vor, dass
„zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren einem Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere eines Verbrechens, eines Vergehens gegen die sexuelle Selbstbestimmung, einer gefährlichen Körperverletzung, eines schweren Diebstahls oder einer Erpressung verdächtigt wird, Körperzellen entnommen und zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters molekulargenetisch untersucht werden" dürfen.
Schon am Gesetzestext zeigt sich, dass die Aufklärung von Sexualstraftaten nur ein kleiner Bestandteil desselben ist und die Formulierung praktisch jede Einsetzbarkeit des Gesetzes zulässt. Der Begriff „Straftat von erheblicher Bedeutung" ist so vage, dass praktisch fast jedes polizeiliche Ermittlungsverfahren als Grundlage angesehen werden kann.
Trotz dieser momentanen Lage [in der es auch zulässig ist, DNA-Analysen nachträglich bei Verurteilten durch zu führen, die ihre Strafe bereits „verbüßt" haben] ist es wichtig, öffentlichkeitswirksam und juristisch gegen dieses Gesetz und seine Anwendung anzugehen. Denn noch bestehen auch bei einigen RichterInnen und StaatsanwältInnen Bedenken gegenüber dieser verfassungsrechtlich sehr fragwürdigen Maßnahme.
Im konkreten Fall einer geplanten DNA-Analyse kann die Rote Hilfe folgende Tipps geben:
Wie immer gilt: Keine Aussagen, keine Unterschriften! Besonders keine Einwilligung zur „freiwilligen" Speichelprobe unterschreiben!
Wahrscheinlich drohen die PolizeibeamtInnen dann mit einer zwangsweisen Blutabnahme. Diese muss aber von einem/r RichterIn angeordnet werden (nur bei „Gefahr im Verzug" ist auch Anordnung durch Staatsanwaltschaft oder Polizei möglich). Die Blutabnahme muss von einem/r Arzt/Ärztin durchgeführt werden.
Wie bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung: Widerspruch gegen die Abnahme der Speichelprobe einlegen und schriftlich festhalten lassen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein/e anwesende/r Rechtsanwalt/-anwältin solche rechtlich fragwürdigen Maßnahmen zumindest zu diesem Zeitpunkt verhindern kann. Informiert ein/e Rechtsanwalt/-anwältin eures Vertrauens oder den Ermittlungs-Ausschuss (EA) über eure Festnahme und die geplante DNA-Analyse. Auch wenn sie es in letzter Zeit öfter mal verweigert haben: Euch steht bei jeder Festnahme ein Anruf bei einer Person eures Vertrauens zu!
Lasst euch von eventuellen Drohungen der PolizeibeamtInnen nicht einschüchtern, sondern behaltet einen klaren Kopf. Bedenkt die folgenschweren Konsequenzen einer Speicherung in der DNA-Datei!
Demo-Einmaleins:
Vorbereitungen, Auf der Demo, Bei Festnahmen
Zurück zur Hauptseite: Was tun, wenn es brennt?
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Klar, es gibt riesige Unterschiede zwischen einer Demo und einer Demo. Oft sagen
wir uns, daß bei der Demo sowieso nix passiert und haben auch noch recht
damit. Denoch sollten einige Grundregeln auch auf einer (z.B.) 1. Mai-Demonstration
beherzigt werden, weil auch eine solche schon Objekt polizeilicher Aktionen
geworden ist.
Vorbereitungen:
Versuche, niemals allein zu Demonstrationen gehen zu müssen. Es ist nicht
nur lustiger, mit Menschen unterwegs zu sein, die du kennst und denen du vertraust,
sondern auch nützlich. Zum einen wird es für Zivibullen und Provokateure
des Verfassungsschutzes ungleich schwerer, sich unter die Demo-TeilnehmerInnen
zu mischen. Zum anderen ist es leichter, z.B. wenn die Bullen an einer Stelle
auf Leute einknüppeln, ruhig zu bleiben und nicht auseinander zu laufen.
Profimäßig ist, zusammen zur Demo hinzugehen, auf der Demo und auf
dem Nachhauseweg zusammen zu bleiben, sich vorher über mögliche Situationen,
die eintreten könnten zu unterhalten, ehrlich zu gucken, wer wann Angst
hat (der Macker-Test), und dementsprechend Absprachen für gemeinsames Verhalten
zu treffen.
- No drugs
Sei so fit, wie's halt geht; d.h. frühstücke gut, Shit und jeglicher
Alkohol bleiben zu Hause; sie beeinträchtigen dein Reaktions- und Wahrnehmungsvermögen.
Du gefährdest dich und andere unnötig.
- Gegen die Eitelkeit
Eine Demo ist kein Spaziergang, auch wenn's oft so aussieht. Nicht nur, daß
die Latscherei ganz schön lange dauern kann, nein, manchmal ist es auch
erforderlich, schnell und beweglich zu sein.
Deshalb keine Latschen und Stöckelschuhe, kein Wochenendeinkauf, kein Fahrrad und kein Bollerwagen.
Klamotten, ausnahmsweise nach praktischen Erwägungen zusammenstellen: Witterung, Beweglichkeit, Unauffälligkeit und Schutz von besonders empfänglichen Körperteilen! Keine Schminke, keine Chremes, kein Labello - da sich beim Tränengaseinsatz das CN/CS in Fetten besonders anreichert! Tausche deine Kontaktlinsen gegen eine bruchfeste Brille! Sorge dafür, daß du Medikamente, die du regelmäßig einnehmen mußt, in ausreichender Menge dabei hast. Es ist nicht gesagt, daß die Bullen bei Festnahme oder Einkesselung der Demo sich um deine medizinische Versorgung kümmern.
- Keine Datenbank
Laß Dein Adressbuch, Notizbuch und andere persönliche Aufzeichnungen
zu Hause und nehme lediglich Zettel, Bleistift und gültigen Personalausweis
mit. Eine Demo ist ein schöner Anlaß, mal die Taschen nach Müll
zu durchsuchen (und vielleicht endlich das Piece oder den Zehner wieder zu finden).
Nehme lediglich (leeren) Zettel, Bleistift und gültigen Personalausweis
mit. Muß der ganze andere Kram wirklich mit auf die Demo?
Auf der Demo:
Mensch weiß nie, was kommt. Deshalb bleib bei den Leuten, die du kennst.
Es kann auch nie schaden, sich unterzuhaken und in Ketten zu gehen. Nicht nur,
daß die Stimmung gleich viel besser wird und sich Sprechchöre viel
besser koordinieren lassen, nein, sollten die Ordnungswüter, Zivile oder
andere Wildgewordene in den Demo-Zug einzudringen versuchen, bieten die Ketten
einen verläßlichen Schutz. Deshalb achte darauf, daß zwischen
den Ketten keine Lücken entstehen, und fordere Leute, die zwischen den
Ketten rumlaufen, auf, sich einzureihen oder woanders zu gehen.
- Ermittlungsausschuß
Bei vielen Demonstrationen wird von den VeranstalterInnen ein Ermittlungsausschuß
(EA) eingerichtet, in einigen Städten gibt es auch feste EA-Gruppen. Dieser
ist während und nach der Demo telephonisch zu erreichen, seine Nr. wird
entweder über Lautsprecherdurchsagen oder per Handzettel bekannt gegeben.
Hier werden die Namen von Verletzten und Verhafteten gesammelt und sich um AnwältInnen
für letztere bemüht. Wenn jemand nach seiner Verhaftung wieder freigelassen
wird, meldet er sich beim EA und liefert dort auch ein Gedächtnisprotokoll
über seine/ihre Verhaftung ab. Auch Zeugen von Polizeiübergriffen/Festnahmen
melden sich dort, damit sie ggf. bei Ermittlungsverfahren von den Betroffenen
und deren AnwältInnen erreichbar sind.
- bei Übergriffen
Nicht in Panik geraten. Tief Luft holen, stehen bleiben und auch die anderen
dazu auffordern. Spätestens jetzt heißt es, schnell Ketten zu bilden
und wenn's gar nicht anders geht, sich langsam und geschlossen zurückzuziehen.
Oftmals können Übergriffe der Freunde und Helfer allein durch das
geordnete Kettenbilden und Stehenbleiben abgewehrt, das Spalten der Demo, Festnahmen
und das Liegenbleiben von Verletzten verhindert werden.
- bei Verletzungen
Bist du oder jemand in deiner Umgebung verletzt worden, wende dich an die gekennzeichneten
Demo-SanitäterInnen (so welche da sind, wird zumeist am Beginn der Demonstration
auf diese erfreuliche Tatsache hingewiesen). Sind keine Demo-Sanis auffindbar,
organisiere mit Freunden und Freundinnen den Abtransport von Verletzten. Wenn
ihr ein Krankenhaus aufsuchen wollt/müßt, versucht eins zu erwischen,
das etwas entfernt ist und mit der Demo nicht in Verbindung gebracht wird. Bei
der Aufnahme kannst du ruhig erzählen, wie's war, als du nämlich auf
der Bananenschale ausrutschtest und die Kellertreppen runterfielst ... Schon
öfters haben Krankenhäuser die Namen von verletzten Demonstranten
an die Cops weitergegeben, das führte zu 'ner Menge zusätzlicher Scherereien.
- nach der Demo
Schlau ist, sich nicht alleine auf den Nachhauseweg zu machen. Auch am Ende
oder nach der Demo versucht die Polizei oft einzelne festzunehmen. Deshalb geschlossen
weg gehen und darauf achten, ob Mensch verfolgt wird. Falls es auf der Demo
Zoff gab, melde dich bei Freundinnen und Freunden zurück, die wußten,
daß du auf der Demo warst, damit du nicht als vermißt giltst!
Wenn du Zeuge oder Betroffene von Polizeiübergriffen, Festnahmen u.ä. wurdest, fertige ein Gedächtnisprotokoll an und melde dich beim EA. Ins Gedächtnisprotokoll sollten rein:
Ort und Zeit der Festnahme, bzw. anderer polizeilicher Maßnahmen wie
Abräumen, Wasserwerfereinsatz, Knüppelorgie etc.
Name der/des Verhafteten/Verletzten, Zeugen (sonst Personenbeschreibung)
Was passiert ist.
Merke dir die Anzahl der Bullen und wie sie ausgesehen haben ("Oberlippenbart"
reicht meistens zur Identifizierung nicht aus).
Bei Festnahmen:
Wirst du selbst festgenommen, mache auf dich aufmerksam (Fluchen!) und rufe
deinen Namen, damit sich die Umstehenden diesen merken (ach dafür, Zettel
und Bleistift!) und an den Ermittlungsausschuß (EA) weitergeben können.
Wieder zu Hause notiere dir die Umstände der Festnahme, ggf. Zeugen, am
besten ein richtiges Gedächtnisprotokoll. Dieses sollte der Ermittlungsausschuß
bekommen, so es einen gibt, andernfalls erstmal aufbewahren. Oftmals erfahren
die Betroffenen erst Monate später davon, daß ein Ermittlungsverfahren
gegen sie läuft, dann ist so ein Protokoll Gold wert.
- beim Abtransport
Auf der Fahrt zu Gefangenensammelplätzen oder Revieren sprich ggf. mit
den anderen Festgenommenen über eure Rechte, aber mit keinem Wort über
das, was ihr oder du gemacht habt/hast. Das wäre nun wirklich nicht das
erste Mal, wenn da ein Spitzel unter euch ist, auch wenn du ein gutes Gefühl
zu allen hast.
Achte auf andere und zeige dich verantwortlich, wenn sie mit der Situation (Festnahme und so) noch schlechter klar kommen als du, das beruhigt auch dich, redet darüber, daß es Sinn macht, von jetzt ab konsequent die Schnauze zu halten. Tausche mit deinen Mitgefangenen Namen und Adressen aus, damit die/der zuerst Freigelassene den Ermittlungsausschuß informieren kann.
- auf der Wache
Bei der Identitätsfeststellung bist du nur verpflichtet, Angaben zu deiner
Person zu machen, d.h.: Name, Adresse, Geburtsdatum und ungefähre Berufsangabe
(Arbeiterin, Angestellter, Studentin, Erwerbsloser). Kein Wort mehr! Nichts
über Eltern, Schule, Firma, Wetter, einfach:
Gar nix!
Keine Angaben zur Sache. Falle nicht auf Psychokisten rein, weder auf die guten Onkels und Tanten, die ja volles Verständnis für dein Anliegen haben, noch auf die Brutalo-Bullen, die dir gleich die Fresse polieren wollen. Behalte die Übersicht und deinen Kopf unter Kontrolle. All die feinen taktischen Schachzüge, die dir durch den Kopf gehen, wie du die Bullen reinlegen oder dich aus dem Schlamassel bringen könntest, vergiß sie! Jede Situation ist günstiger, um sich was Schlaues zu überlegen, als die, wenn du bei den Bullen sitzt, und alles - wirklich alles - ist auch nach Absprache mit deinen GenossInnen und dem/der AnwältIn möglich, auch wenn die Bullen dir erzählen, daß es zu deinem Vorteil gereiche, wenn du ihnen gegenüber Aussagen machen würdest.
Wenn du meinst, dir würden Sachen vorgehalten, mit denen du gar nix zu tun hast - halt bitte trotzdem die Klappe. Denn was dich entlastet, kann jemand anderen belasten, wenn von zwei Verdächtigen einer ein Alibi hat, bleibt immer noch einer über! Wenn du meinst, du steckst schon so tief im Schlamassel, daß du lieber alles zugeben willst, damit du nicht so hart verknackt wirst, shut up your mouth! Erst nachdem dein(e) AnwältIn Akteneinsicht hatte und ihr euch beraten habt, läßt sich eine gute Strategie festlegen. Wenn du erstmal gequatscht hast, nützt dir auch der/die beste AnwältIn kaum noch was. Außerdem reißt du womöglich unbeabsichtigt andere Leute mit rein. Und ein Argument für ganz Störrische: Ein Geständnis vorm Richtertisch zahlt sich immer mehr aus als bei den Bullen, wenn's denn schon sein muß!
Nach der Festnahme hast du das Recht, zwei Telephongespräche zu führen. Nehme also 2 mal abgezählte 12 Pf. mit. 50 Pf. können die Bullen leider nicht wechseln und annehmen dürfen sie leider auch nicht, weil das ist dann Beamtenbestechung ...
Wenn PolizistInnen dir dieses Recht verweigern, nerv' sie, besteh' darauf und droh' mit einer Anzeige. Bei Verletzungen einen Arzt verlangen, der ein Attest anfertigt. Nach der Freilassung einen weiteren Arzt aufsuchen, der ebenfalls Verletzungen attestiert.
Bei beschädigten Sachen schriftliche Bestätigung verlangen. Bei ED- (erkennungsdienstlicher) Behandlung (Fotos/Fingerabdrücke) lege sofort Widerspruch ein und lasse diesen protokollieren.
Wie lange mußt du brummen?
- zur Identitätsfeststellung
Wenn du Tor keinen Ausweis dabei hast, höchstens zwölf Stunden.
- als Zeuge zur Vernehmung
Sofort nach der Identitätsfeststellung und der verweigerten Aussage (auch
als Zeuge bei den Bullen dein gutes Recht!) mußt du entlassen werden.
- als Verdächtiger einer Tat
Nach 48 Stunden, besser, bis Mitternacht des darauffolgenden Tages mußt
du entweder freigelassen worden sein oder einem Haftrichter vorgeführt
werden.
- beim Haftrichter
Auch hier nur Angaben zur Person machen. Falls noch nicht geschehen, unbedingt
weiterhin Kontaktaufnahme zu deinem/r AnwältIn oder deinen FreundInnen
fordern. Wird Haftbefehl erlassen, laß die Beauftragung deines/r AnwältIn
bzw. die Benachrichtigung von namentlich genannten anderen Personen protokollieren.
Laß dich nicht hängen und halte durch: "Wenn der Richter gestanden hat, holen wir dich raus!"; "In Rußland haben sie die Revolution auch nicht an einem Tag gemacht!"; "Mühsam nährt sich das Eichhörnchen!"; "Die Hunde bellen, aber die Karawane zieht weiter!" Solche und ähnliche Durchhalteparolen versüßen den Knastaufenthalt zwar auch nicht entscheidend, aber was willst du machen ...
Wenn du wieder draußen bist
Melde dich unbedingt beim EA wieder an und bei deinem/r AnwältIn und dann
kannst du dich hoffentlich verwöhnen lassen und relaxen. Nimmst du diese
Verhaltensregeln in Kopf und Bauch auf, bist du gut gerüstet, um gegen
die Staatswillkür die Nerven zu behalten.